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persönliche Zuverlässigkeit | geordnete Vermögensverhältnisse | Berufshaftpflichtversicherung |
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Ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind vorzulegen. | Nachweis, dass gegen den Antragsteller kein laufendes oder abgeschlossenes Insolvenzverfahren anhängig ist und kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegt. | Das Bestehen einer aktuellen Vermögensschadenhaftplichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 1.130.000 für jeden Versicherungsfall und 1.700 000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres, unabhängig vom Umfang der Erlaubnis nach § 34 f GewO muss nachgewiesen werden. |
Für im Handelsregister eingetragene Unternehmen gelten vom Grundsatz her dieselben Voraussetzungen. Gegebenenfalls müssen je nach Rechtsform weitere Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Verpflichtungen im Detail: