Kontakt
Logo Dr. Bischoff & Tann Buchprüfungsgesellschaft

Sie möchten mit uns in Kontakt treten oder haben eine Frage? Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit sich über das Kontaktformular an uns zu wenden.

Wir freuen uns auf ihre Anfrage.
  • Finanzanlagenvermittlerverordnung Prüfungspflicht

    Corona-Krise

    Bisher sind die Folgen der Corona-Krise noch nicht absehbar. Für das Geschäftsleben stellt sich die Frage, wie stark die Auswirkungen konkret sein werden. Reichen die Fördermaßnahmen aus? Spielen die Banken bei der KfW-Förderung mit? Erfülle ich die Kriterien für die Soforthilfe? Wie schütze ich mein Unternehmen, meine Mitarbeiter und mich zum Beispiel durch das Kurzarbeitergeld? Wir unterstützen sie dabei, Ihr Unternehmen im Fahrwasser zu halten und durch die Krise zu steuern. Sprechen Sie möglichst frühzeitig, am Besten noch vor dem Eintritt ernsthafter Folgen, mit uns. informieren

  • Finanzanlagenvermittlerverordnung Prüfungspflicht

    Finanzanlagenvermittler

    Alle Finanzanlagenvermittler benötigen ab dem Jahr 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis. Vorraussetzung für diese Erlaubnis ist ein Zuverlässigskeits- und Sachkundenachweis, sowie ein positives Prüfungsergebnis durch einen geeigneten Prüfer.
    Wir als gesetzlich legitimierte Buchprüfungsgesellschaft können ihnen, durch jahrelange Erfahrung in der Beratung der mittleren und kleinen Finanzanlagenvermittler, eine optimale und auf Sie zugeschnittene Prüfungsdurchführung garantieren. informieren

  • Wirtschaftsprüfung Hamburg

    Wirtschaftsprüfung

    Wir bieten Ihnen alle für einen vereidigten Buchprüfer zulässigen Leistungen bei der Prüfung Ihres Jahres- und Konzernjahresabschlusses, insbesondere die gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfung der mittelgroßen GmbH, der GmbH + Co. KG und der kleinen Aktiengesellschaften (316 I i.V.m. 267 II HGB). informieren

  • Internationale Steuerberatung

    Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hier in der Bearbeitung von US-Steuererklärungen (1040NR) gegenüber der in den USA dafür zuständigen Behörde (I.R.S.).

  • §24 FinVermV

    Unternehmensberatung

    Wir nehmen für Sie Bewertungen von Unternehmen z.B. für An- und Verkaufsentscheidungen vor, darüber hinaus fertigen wir Gutachten im Bereich der Entwicklung von Nachfolgeregelungen in ihrem Unternehmen an.

Corona-Krise

Bisher sind die Folgen der Corona-Krise noch nicht absehbar. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen im Fahrwasser zu halten und durch die Krise zu steuern. Sprechen Sie möglichst frühzeitig, am Besten noch vor dem Eintritt ernsthafter Folgen, mit uns.

Mehr erfahren.

Wir bieten beste Beratung.

Wir nehmen uns die Zeit jeden einzelnen Klienten zu verstehen, deshalb arbeiten wir hart daran individuelle Strategien für jeden Kunden zu entwickeln.

US-SteuererklärungInternationale Steuerberatung

Coming soon, derzeit in Überarbeitung.

Mehr erfahren
Wirtschaftsprüfung HamburgWirtschaftsprüfung

Wir bieten Ihnen alle für einen vereidigten Buchprüfer zulässigen Leistungen bei der Prüfung Ihres Jahres- und Konzernjahresabschlusses, ...

Mehr erfahren
Prüfer FinanzanlagenvermittlerTreuhand / Testamentsvollstreckung

Vereidigten Buchprüfern ist das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben gesetzlich eingeräumt ...

Mehr erfahren
USA SteuerberaterUnternehmensberatung

Wir nehmen für Sie Bewertungen von Unternehmen z.B. für An- und Verkaufsentscheidungen vor ...

Mehr erfahren

Alle Neuigkeiten

  • 1. Vorstandssitzung der WPK

    Erste konstituierende Sitzung des neuen Vorstands der Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Geprägt war die Sitzung von der Neubesetzung der Vorstandsabteilungen und Ausschüsse. Über die Gremienbesetzung wurde wie folgt entschieden: Berufsaufsicht, vBP/stB Peter Tann... Weiterlesen

  • Aktuelles zu Kündigungen & Doppelgaragen

    Ein Arbeitnehmer hatte in einer E-Mail Kollegen beleidigt. Das daraufhin stattgefundene Personalgespräch mit dem Vorgesetzten und dem Betriebsrat nahm er heimlich mit seinem Handy auf. Als die Arbeitgeberin davon erfuhr, sprach sie eine fristlose Kündigung aus... Weiterlesen

  • Aktuelles zu Krankenkassen & doppelter Haushaltsführung

    Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einem steuerpfl ichtigen geldwerten Vorteil. Ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Pkw tatsächlich privat nutzt, spielt hierfür grundsätzlich keine Rolle. Das gilt auch für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer... Weiterlesen

Alle Neuigkeiten