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Logo Dr. Bischoff & Tann Buchprüfungsgesellschaft

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Wir freuen uns auf ihre Anfrage.

Treuhandtätigkeiten


Vereidigten Buchprüfern ist das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben gesetzlich eingeräumt. Ihre strengen Berufsregeln gewährleisten, dass sie die ihnen anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahrnehmen.

Wie die Treuhandaufgaben im Einzelnen auszugestalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen oder gesetzlichen Auftrag. Zu den treuhänderischen Tätigkeiten, die wir wahrnehmen, gehören:

  • Vermögensverwaltung
  • Notgeschäftsführung
  • Sequestration
  • Insolvenz-/Vergleichsverwaltung
  • Interessenwahrung im Gläubigerausschuss
  • Liquidation
  • Stiftungsgeschäfte u.s.w.


Testamentsvollstreckkung


Wozu ein Testament?

  • Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
  • Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
  • Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
  • Und ohne Testamentsvollstrecker drohen bei immer komplexeren Familien- und Vermögensverhältnissen Streit und Fehler.


Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
  • Jeder, der Streit und Überforderung in der Familie vermeiden möchte.
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien
  • Unternehmer, Stifter
  • Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte


Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  • Er verteilt den Nachlass an die Erben.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.


Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Vertrauensvolle, transparente und zügige Abwicklung des letzten Willens
  • Schutz und Unterstützung für Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
  • Erfüllung karitativer Zwecke


Das Amt erfordert neben fachlicher Kompetenz und Erfahrung ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Sorgfalt, Entscheidungs-, und Überzeugungskraft.


Warum zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)?

  • Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers.
  • Das Zertifikat der AGT steht für:
  • Fundierte Ausbildung
  • Hinreichende Qualifikation
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung (Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Qualifikation eines von der AGT zertifizierten Testamentsvollstreckers im Bereich der Testamentsvollstreckung über der eines Fachanwaltes für Erbrecht liegt. (OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017, 25 W 268/16) )
  • Versicherungsschutz


Sie finden uns auch über die Testamentsvollstreckerliste der AGT: testamentsvollstreckerliste.de