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Logo Dr. Bischoff & Tann Buchprüfungsgesellschaft

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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung Hamburg

Wir bieten Ihnen alle für einen vereidigten Buchprüfer zulässigen Leistungen bei der Prüfung Ihres Jahres- und Konzernjahresabschlusses, insbesondere die gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfung der mittelgroßen GmbH,
der GmbH + Co. KG und der kleinen Aktiengesellschaften (§ 316 I i.V.m. § 267 II HGB).

Geprüft wird die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen in seiner Buchführung, dem Jahres- oder Konzernabschluss, aber auch ggf. dem (Konzern-) Lagebericht dokumentiert.
Der Abschlussprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln eingehalten hat.
Die bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden vom Abschlussprüfer in einem Bestätigungsvermerk und in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Wir erbringen aber auch Sonderprüfungen wie z.B.:

  • die Sachgründungsprüfung bei einer GmbH
  • Prüfungen bei bestimmten Kapitalerhöhungen und Umwandlungen
  • die Sonderprüfung z.B. wegen Unterschlagungen
  • sowie Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • die Prüfung von Sanierungs- und Finanzierungskonzepten
  • Prüfung von Finanzdienstleistern, § 36 WPHG


Wir bieten Ihnen auch prüfungsnahe Beratung an:

Im Rahmen der Abschlussprüfungen und der Sonderprüfungen gewinnen wir Informationen über die Handlungsabläufe und die internen Kontrollmechanismen Ihres Unternehmens und können so, aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen,weitere Anregungen für die Optimierung von Abläufen vorschlagen und auf Kosteneinsparmöglichkeiten hinweisen. Ein weiterer Nutzen ist es auch, dass ein von einer Buchprüfungsgesellschaft testierter Jahresabschluss, insbesondere für Kreditverhandlungen mit Banken, einen besonders hohen Durchsetzungswert genießt (§18 KWG).

Wir öffnen Ihnen auch den gesamten Bereich des Treuhandwesens wie z.B. das Halten von Gesellschaftsanteilen, die Wahrnehmung von Gesellschaftsrechten und die Verwaltung fremden Vermögens (einschl. Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung).

Auch die "neuen" Bereiche der Corporate Finance insbesondere in der Unternehmensbewertung, im Bereich Due Diligence und auf dem Gebiet Mergers & Acquisitions wird durch aktuelle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen abgedeckt. Zug um Zug oder Schritt für Schritt zum Erfolg - Chancen nutzen - diskret und kompetent mit allen unseren Kooperationspartnern im engen Verbund, nur so erreichen Sie und wir unser Ziel! Vereidigten Buchprüfern ist das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben gesetzlich eingeräumt. Ihre strengen Berufsregeln gewährleisten, dass sie die ihnen anvertrauten Vermögens- und Rechtsinteressen uneigennützig wahrnehmen.Wie die Treuhandaufgaben im Einzelnen auszugestalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen oder gesetzlichen Auftrag.

Zu den treuhänderischen Tätigkeiten, die wir wahrnehmen, gehören:

  • Vermögensverwaltung
  • Notgeschäftsführung
  • Sequestration
  • Insolvenz-/Vergleichsverwaltung
  • Interessenwahrung im Gläubigerausschuss
  • Liquidation
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Stiftungsgeschäfte
  • etc.