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Logo Dr. Bischoff & Tann Buchprüfungsgesellschaft

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Unternehmer/Beteiligungen

Keine Berücksichtigung von Anlaufverlusten vor Geschäftseröffnung bei Personengesellschaften

Die Gewerbesteuerpflicht für Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften beginnt, wenn alle Voraussetzungen zur Führung eines Gewerbebetriebs erfüllt und der Betrieb in Gang gesetzt worden ist. Aufwendungen während einer Anlaufphase vor der eigentlichen Geschäftseröffnung sind nicht zu berücksichtigen. Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist nur der auf den laufenden Betrieb entfallende Gewinn.
Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof die Anlaufkosten einer neu gegründeten GmbH & Co. KG nicht anerkannt. Nach der Errichtung der Gesellschaft am 16. Juni und Eintragung in das Handelsregister am 8. August wurde ab dem 15. Oktober der Mietvertrag für die Geschäftsräume abgeschlossen. Ab dem 20. Oktober hat der angestellte Betriebsleiter seine Arbeit aufgenommen. Die Ladeneröffnung erfolgte im Februar des Folgejahrs.
Die im Jahr der Vorbereitungsphase insgesamt angefallenen Aufwendungen sind im Gegensatz zur einkommensteuerlichen Behandlung gewerbesteuerlich nicht als Betriebsausgaben anerkannt worden.



Keine Pauschalsteuer mehr auf Aufmerksamkeiten an Kunden

Seit 2007 haben Unternehmer bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer von 30 % zu leisten. Als Folge muss der Empfänger die Zuwendung nicht versteuern. In einem koordinierten Ländererlass hatte die Finanzverwaltung im Jahr 2008 zur Anwendung dieser Regelung Stellung genommen.
Danach mussten z. B.

  • Streuwerbeartikel (Sachzuwendungen bis 10 €) nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschalierung einbezogen werden, werden also nicht besteuert,
  • .bei der Prüfung, ob Aufwendungen für Geschenke an einen Nichtarbeitnehmer die Freigrenze von 35 € pro Wirtschaftsjahr übersteigen, die übernommene Steuer nicht mit einbezogen werden. Die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe richtet sich danach, ob die Aufwendungen für die Zuwendung als Betriebsausgabe abziehbar sind.
Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main müssen bloße Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses, wie Geburtstag, Jubiläum) mit einem Wert bis zu 40 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Pauschalsteuer einbezogen werden.



Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Verlustverrechnung

Im Rahmen der Verlustverrechnung wird die Höchstgrenze für den Verlustrücktrag von 511.500 € auf 1 Mio. € angehoben. Die Beträge verdoppeln sich im Falle der Zusammenveranlagung. Die Regelungen gelten erstmals für negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2013 nicht ausgeglichen werden.


Organschaft

Erleichterungen gibt es im Hinblick auf die Voraussetzungen einer Organschaft. Der Gewinnabführungsvertrag gilt auch dann als durchgeführt, wenn der abgeführte Gewinn oder ausgeglichene Verlust auf einem Jahresabschluss beruht, der fehlerhafte Bilanzansätze enthält, sofern der Jahresabschluss wirksam festgestellt wurde, die Fehler nicht hätten erkannt werden können und eine Korrektur dieser Fehler sofort nach Bekanntwerden erfolgt. Die Regelung gilt für alle noch offenen Fälle.
Weiterhin wird der doppelte Inlandsbezug als notwendige Voraussetzung aufgegeben (Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens). Das gilt nach den Vorgaben der Europäischen Kommission bereits für zurückliegende Veranlagungszeiträume, soweit die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind.
Außerdem wird ab 2013 das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft gegenüber dem Organträger und der Organgesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt.
(Quelle: Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts)

Arbeitgeber/Arbeitnehmer

Vereinfachter Nachweis von Reisenebenkosten für Lkw-Fahrer

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2012 entschieden, dass Kraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres LKW übernachten, keine Pauschalen für Übernachtungen auf Auslandsdienstreisen ansetzen können. Allerdings können pauschal Kosten für Benutzung der Duschen, Toiletten usw. auf Raststätten angesetzt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass die betroffenen Kraftfahrer für einen Zeitraum von drei Monaten Aufzeichnungen über tatsächlich gezahlte Reisenebenkosten machen können, die dann für die Folgezeit aus Vereinfachungsgründen Grundlage für den Ansatz der pauschalen Werbungskosten oder für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber sind bis sich die Verhältnisse ändern.



Arbeitnehmerrabatte bei Erwerb von Kraftfahrzeugen als Lohnvorteil

Nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer beim Erwerb eines Kraftfahrzeugs von seinem Arbeitgeber erhält, führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
In zwei vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fällen hatten Arbeitnehmer von ihren als Fahrzeughersteller tätigen Arbeitgebern Neufahrzeuge erworben. Die gezahlten Kaufpreise lagen deutlich unter den sogenannten Listenpreisen. Das Finanzamt setzte den steuerpflichtigen Arbeitslohn in der Höhe an, in der die gewährten Rabatte die Hälfte der durchschnittlichen Händlerrabatte überstiegen. Der Bundesfinanzhof kam dagegen zu dem Ergebnis, dass ein üblicher, auch Dritten eingeräumter Rabatt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen könne. Bei einem Kraftfahrzeug ist dabei der um übliche Preisnachlässe geminderte Endpreis am Abgabeort maßgeblich.
Das Gericht hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Das hierzu ergangene Urteil war von der Verwaltung mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass belegt worden.



Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der Arbeitgeber ist berechtigt, vom ersten Tag der Erkrankung des Arbeitnehmers an die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen. Eine tarifliche Regelung kann dem nur entgegenstehen, wenn sie dieses Recht des Arbeitgebers ausdrücklich ausschließt. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Rundfunkredakteurin, die sich nach zwei Mal abschlägig beschiedenem Dienstreiseantrag für den betreffenden Tag krankgemeldet hatte und am darauffolgenden Tag wieder zur Arbeit erschienen war. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, in Zukunft bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht befand.




Umsatzsteuer

Schlichte Weiterleitung auf andere Internetseite ist umsatzsteuerrechtliche Leistung

Der Betreiber einer Internetseite, der den Nutzern über seine Seite die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtige erotische Inhalte zu beziehen, ist umsatzsteuerrechtlich Leistender. Und zwar auch dann, wenn die Nutzer hierzu nur auf Internetseiten anderer Unternehmer weitergeleitet werden. Wie ein Ladeninhaber grundsätzlich als Eigenhändler und nicht als Vermittler anzusehen ist, muss der Seitenbetreiber als Leistungserbringer qualifiziert werden. Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Betreiber der Internetseite vor oder beim Geschäftsabschluss eindeutig zu erkennen gibt, dass er im fremden Namen und für fremde Rechnung, also als Vermittler handelt.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

Bei sowohl umsatzsteuerfrei als auch umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäuden ist die Vorsteuer aufzuteilen. Nach deutscher Auslegung ergibt sich der Aufteilungsschlüssel aus den dem jeweiligen Umsatz zuzuordnenden Gebäudeflächen. Eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel ist nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist.
Die in Deutschland vertretene Auffassung widerspricht den europäischen Bestimmungen. Danach hat eine Vorsteueraufteilung vorrangig nach dem Verhältnis der Umsätze zu erfolgen. Ein davon abweichender Aufteilungsmaßstab ist nur zugelassen, wenn dadurch eine präzisere Aufteilung der Vorsteuerbeträge möglich wird. Die in Deutschland angewandte Aufteilungsmethode ist folglich lediglich in Ausnahmefällen anwendbar. Da die Umsatzsteuerrichtlinie grundsätzlich von allen Vertragsstaaten anzuwenden ist, kann sich jeder deutsche Unternehmer auf die Anwendung dieser Rechtsvorschrift berufen.
(Quelle: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften)



Abriss von Gebäuden

Der Abriss mehrerer Gebäude und deren Ersetzung durch modernere Bauten mit demselben Zweck ist keine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse und begründet daher keine Verpflichtung zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs.
(Quelle: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft)



Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum steigt in zwei Schritten: Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 €, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 €. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 %. Die beabsichtigte prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression beschränken sollte, war nicht konsensfähig. Es bleibt also dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen führen können.

Keine Steuerermäßigung für Zahlung von Pauschalen für Schönheitsreparaturen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung beantragt werden. Dies gilt auch für Handwerkerleistungen, die in einer Wohneigentumsanlage anfallen sowie für solche, die ein Vermieter in der Jahresabrechnung seiner Mieter abrechnet.
Nicht darunter fallen pauschale Zahlungen für Schönheitsreparaturen, die der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter unabhängig davon leistet, ob der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung durchführt.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



Termine Steuern/Sozialversicherung

SteuerartFälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag11.02.201311.03.2013
Umsatzsteuer11.02.201311.03.2013
Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung11.02.2013Entfällt
Einkommensteuer, Kirchensteuer, SolidaritätszuschlagEntfällt11.03.2013
Körperschaftsteuer, SolidaritätszuschlagEntfällt11.03.2013
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:Überweisung14.02.201314.03.2013
Scheck08.02.201308.03.2013
Gewerbesteuer15.02.2013Entfällt
Grundsteuer15.02.2013Entfällt
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:Überweisung18.02.2013Entfällt
Scheck12.02.2013Entfällt
Sozialversicherung26.02.201326.03.2013
Kapitalertragsteuer, SolidaritätszuschlagSeit dem 01.01.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.



Grundstückseigentümer

Grundsteuererlass bei bebautenGrundstücken mit mehreren getrennt vermietbaren Einheiten

Ein Geschäftsgrundstück in Berlin war mit mehreren Gebäuden unterschiedlichen Alters bebaut. In den Gebäuden befanden sich Büros, Gewerbeeinheiten und Lagerräume. Mehrere der Einheiten standen seit längerem leer. Der Eigentümer beantragte beim Finanzamt eine Minderung der Grundsteuer wegen des Leerstands. Das Finanzamt weigerte sich, weil es meinte, der Eigentümer habe den Leerstand zu verantworten, weil er in Zeitungsannoncen eine deutlich über der marktüblichen Miete liegende Mindestmiete für das gesamte Grundstück verlangt hatte.
Der Bundesfinanzhof stützte den Eigentümer. Nach seiner Ansicht muss für jede einzelne Einheit geprüft werden, ob eine zu hohe Miete verlangt und dadurch der Leerstand verursacht wurde.
Wurde eine zu hohe Miete verlangt, folgt daraus nur, dass für die Prüfung des Grundsteuererlasses nur die marktübliche Miete der tatsächlich erzielten Miete hinzuzurechnen und auf dieser Grundlage festzustellen ist, in welchem Umfang der tatsächlich erzielte Rohertrag zuzüglich der hinzugerechneten Miete vom normalen Rohertrag abweicht. Ist der normale Rohertrag nach dieser Berechnung um mehr als 20 % gemindert, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Erlass von Grundsteuer. Die Grundsteuer ist dann in Höhe des Prozentsatzes zu erlassen, der vier Fünfteln des Prozentsatzes der Minderung des normalen Rohertrags entspricht.




Kinder

Betreuungsgeld

Eltern, die für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten ab August 2013 100 €, ab 2014 150 € monatlich. Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld ist nicht möglich. Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31.07.2012 geboren sind.



Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs bei Günstigerprüfung

Bei der Prüfung, ob der Abzug von Kinderfreibeträgen günstiger ist als das Kindergeld, ist nicht das tatsächlich gezahlte, sondern der Anspruch auf Kindergeld bei der Vergleichsberechnung maßgebend.
Bis einschließlich 2003 wurde die Steuerermäßigung durch Kinderfreibeträge mit dem tatsächlich gezahlten Kindergeld verglichen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 ist nur noch der Anspruch auf Kindergeld und nicht die ausgezahlten Beträge der Steuerersparnis gegenüber zu stellen. Diese Regelung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Verfahrensvereinfachung dienen.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



Anforderung an die Meldung eines Kindes als arbeitssuchend

Hat ein Kind das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet, besteht ein Kindergeldanspruch, wenn es als arbeitssuchend gemeldet ist. Wird ein Kind innerhalb dieses Zeitraums nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und beantragt es Grundsicherung für Arbeitssuchende, ist dies wie eine Meldung als Arbeitssuchender zu werten.
Für den Kindergeldanspruch kommt es alleine darauf an, ob sich das Kind tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung gemeldet hat und dass diese Meldung alle drei Monate erneuert wird. Eine ausdrückliche Meldung als Arbeitssuchender ist nicht zwingend erforderlich.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)




Sonstiges

Säumniszuschläge trotz fristgerechter Einlösung eines verspätet eingereichten Schecks

Ein Unternehmer hatte seine Umsatzsteuervorauszahlung per Scheck bezahlt. Dieser Scheck ging am 8. November 2010 beim Finanzamt ein. Die Gutschrift auf dem Konto der Finanzverwaltung erfolgte fristgemäß am 10. November 2010. Trotzdem setzte das Finanzamt gegen den Steuerzahler einen Säumniszuschlag fest, da die Zahlung fiktiv erst als am 11. November 2010 bewirkt angesehen wurde.
Der Bundesfinanzhof hat dies bestätigt. Scheckzahlungen gelten von Gesetzes wegen drei Tage nach Eingang bei der Finanzbehörde als bewirkt. Danach ist eine Scheckzahlung auch dann nicht fristgerecht, wenn die Finanzbehörde zwar vor Ablauf der Drei-Tage-Frist über den Zahlungsbetrag verfügen kann, die Zahlung aber nach der gesetzlichen Bestimmung zu spät erfolgt ist.




(Quelle: Datev)