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Logo Dr. Bischoff & Tann Buchprüfungsgesellschaft

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Wir freuen uns auf ihre Anfrage.

Transaktionsberatung


Wir begleiten Sie bei allen Fragen aus dem Bereich der Transaktionsberatung, zum Beispiel beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen (Mergers & Acquisitions M&A), bei der Nachfolgeregelung, dem Unternehmensverkauf, der Auslagerung von Unternehmensbereichen oder dem Anteilsverkauf von Gesellschafteranteilen.

Wir begleiten Sie, bei Bedarf auch zusammen mit unseren erfahrenen Partnern aus den Bereichen Rechts- und Steuerberatung, versierten Branchenexperten und Unternehmensberatern, bei allen Schritten. Dazu gehören die strategische Planung, die Unternehmensbewertung, die Finanz- und Liquiditätsplanung, Due Diligence und die vertragliche Gestaltung.


1. Mergers & Acquisitions

Wir begleiten Sie vom ersten Moment an. Sei es, dass Sie Ihr zu erwerbendes Unternehmen bzw. einen Unternehmensteil bereits im Auge haben, oder dass Sie auf der Suche nach einem geeigneten Kandidaten sind. Mit unserer strategischen Beratung werden wir das richtige Zielobjekt oder die richtige Strategie zur Anbahnung finden.

Im nächsten Schritt kommt dann die Preisfindung. Hier stellt sich die Frage, was das betreffende Unternehmen wert ist. Mit einer fundierten, sachgerechten und belastbaren Unternehmensbewertung stellen Sie und wir sicher, dass Ihre Argumentation beim Verkäufer überzeugend ist und die Preisfindung auch gegenüber dem Finanzamt vertretbar ist.

So erstellen wir Ihnen Ihre Unternehmensbewertung nicht nach einem schlichten Excel-Berechnungstool, das eine einfache Zahl als Ergebnis liefert, sondern unter Berücksichtigung aller individuell ermittelten Einflussfaktoren. Hierbei fließen nicht nur die Jahresüberschüsse mit ein, sondern auch z. B. branchenspezifische Marktwachstumsfaktoren, Nominal- und Realzinsen, Verschuldungsgrad, die Unternehmensplanzahlen sowie der zu ermittelnde sogenannte Free Cash-Flow.

Für die Begleichung des Ausgleichsanspruchs erhalten Sie bei uns eine detaillierte Finanz- und Liquiditätsplanung. Die richtige Finanzierungsform (Teil des Financial Due Diligence) sichert Ihre Liquidität für das operative Geschäft. Ob eine reine Darlehensfinanzierung, eine Finanzierung aus freier Liquidität (die berühmte Portokasse), durch Gesellschaftereinlage oder Eigenkapitalfinanzierung durch Dritte (Private Equity, Vermögenseinlage in Form einer Vermögensanlage, partiarischem Darlehen), wir kümmern uns um die optimale Finanzierungsform.

Die genaue, sorgsame, mit der “im Verkehr gebotenen Sorgfalt“ (dieses heißt sinngemäß Due Diligence) vorgenommene, Prüfung des Unternehmens bzw. des „Passens“ zum bestehenden Unternehmen, des neu entstehenden „gemeinsamen“, ist der Gegenstand des Due Diligence. In allen Richtungen werden hier die Folgen analysiert, ob in steuerlicher (Tax Due Diligence), rechtlicher (legal D.D.), finanzieller oder kultureller Hinsicht, überall können Hindernisse lauern, die das Übernahmeprojekt zu Scheitern bringen können. Bei der vertraglichen Gestaltung erhalten Sie bei uns mit unseren Partnern die rechtssichere und verbindliche Umsetzung der Transaktion. Erfahren Sie hier [Link zum Kontaktformular] mehr über die Möglichkeiten.

2. Nachfolgeplanung

Sie planen die Nachfolge ihres Unternehmens? Die häufigsten Szenarien der Nachfolgeregelung sind der Übergang des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen entweder an einen Mitarbeiter des Unternehmens oder an einen Nachfolger aus der Familie.

In beiden Fällen stellt sich die Frage nach der steuerlichen Belastung. Im Falle des Übergangs an einen Mitarbeiter stellen sich die Fragen nach dem finanziellen Ausgleich des Übergangs sowie der steuerlichen Folgen des Unternehmensübergangs. Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten lassen Platz, um ein für beide Parteien optimales Vorgehen zu gestalten.

Dreh- und Angelpunkt ist immer die sachgerechte und belastbare Unternehmensbewertung. Wir erstellen Ihnen ihre Unternehmensbewertung nicht nach einem schlichten Excel-Berechnungstool, das eine einfache Zahl als Ergebnis liefert, sondern unter Berücksichtigung aller individuell ermittelten Einflussfaktoren. Hierbei fließen nicht nur die Jahresüberschüsse mit ein, sondern auch z. B. branchenspezifische Marktwachstumsfaktoren, Nominal- und Realzinsen, Verschuldungsgrad, die Unternehmensplanzahlen sowie der zu ermittelnde sogenannte Free Cash-Flow.

Bei der externen Nachfolgerschaft erfolgt nach der Preisfindung im zweiten Schritt die Regelung des finanziellen Ausgleichsanspruchs. Hier bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an: Sofortige Übernahme der Geschäftsführung mit sofortigem Zahlungsausgleich, Co-Geschäftsführung und Berücksichtigung eines Zahlungsanspruchs im GF-Gehalt oder die langsame Einführung in Mitarbeiterposition des Nachfolgers in die Aufgaben der Geschäftsführung mit späterem Gewinnanspruchs des Ex-Gesellschafters.

Bei der Übergabe an einen Familienangehörigen stellen sich häufig Fragen nach der vorgezogenen Erbschaft (die Schenkung) von Unternehmensanteilen. Hierbei sind steuerliche Aspekte ein wesentlicher Punkt. Es ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, die den Unternehmensübergang effizient und ohne Störung des operativen Geschäftsbetriebes sichern. Andererseits können Fehlplanungen und nicht optimale Beratung zu erheblichen Kosten führen, die in der Lage sind, den Geschäftsbetrieb nachhaltig zu stören oder gar die Insolvenz des Betriebes hervorzurufen.

Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten.


3. Die Auslagerung von Unternehmensbereichen

Wesentlicher Kernpunkt bei der Auslagerung von Unternehmensbereichen ist die Due Diligence-Prüfung in umgekehrter Reihenfolge. Sprich: welche Folgen hat die Auslagerung von Unternehmensteilen?

Hierbei unterstützen wir Sie von der Idee bis zur Produktivität der neuen Einheit.

Von der Begleitung der Planung, der betriebswirtschaftlichen und buchhalterischen Folgenabschätzung (Due Diligence) des Aufbaus und der Einführung des neuen Buchhaltungskreises, bis zur operativen Ingangsetzung unterstützen wir Sie.

Selbstverständlich stehen wir ihnen schlussendlich auch bei der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung zur Seite.